Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Die rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz ergeben sich aus verschiedenen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
In diesen Vorschriften werden unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers in diesen Bereichen geregelt, wie zum Beispiel die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung der Mitarbeiter oder die arbeitsmedizinische Vorsorge (-untersuchungen).
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Das Arbeitsschutzgesetz regelt die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers und die Pflichten der Beschäftigten im Bereich des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Im Gesetz ist unter anderem die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) und die Unterweisungen der Mitarbeitern über Möglichen Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz verankert. Die ASAM praevent GmbH unterstütz Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in den Großräumen München, Augsburg und den Regionen Oberbayern und Schwaben.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
Die Bestellung von Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch den Arbeitgeber wird im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Diese sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Das Gesetz definiert auch die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Betrieb. Die ASAM praevent GmbH unterstütz Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in den Großräumen München, Augsburg und den Regionen Oberbayern und Schwaben.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):
Seit Ende 2008 regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) die arbeitsmedizinische Vorsorge. Ziel der Vorsorge ist die Beschäftigten über Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu informieren und beraten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge leistet einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Die ASAM praevent GmbH unterstütz Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in den Großräumen München, Augsburg und den Regionen Oberbayern und Schwaben.
Berufsgenossenschaftliches Regelwerk:
Dieses Regelwerk konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherung (gewerbliche Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger) umfasst Vorschriften, -Regeln, -Grundsätze und -Informationen.
DGUV Vorschrift 2 (DGUV V 2):
Ab dem 1. Januar 2011 gibt es mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V 2) erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift beschreibt unter anderen die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle (Regelbetreuung über 10 Beschäftigten oder Regelbetreuung unter 10 Beschäftigten). Die ASAM praevent GmbH unterstütz Sie bei der Umsetzung der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben nach der DGUV Vorschrift 2 (DGUV V 2) in den Großräumen München, Augsburg und den Regionen Oberbayern und Schwaben.
WEITERLESEN
Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen?
Rufen Sie uns unverbindlich an (Telefon: 089 716 77 94-0) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Informationen über unser Leistungsspektrum erhalten Sie hier.
Wir freuen uns, Sie unterstützen zu dürfen!
Ihr ASAM praevent Team,
Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb.