DGUV Vorschrift 2 (DGUV V 2):

Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 (DGUV V 2):

Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V 2) konkretisiert die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) über die betriebsärztliche uns sicherheitstechnische Betreuung. Die Vorschrift beschreibt unter anderem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle:

Betriebe über 10 Beschäftigten:

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.

Im Rahmend der Grundbetreuung beraten und unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Die Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich dabei auf Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Fester Bestandteil der Gesamtbetreuung ist neben der Grundbetreuung die betriebsspezifische Betreuung. Die betriebsspezifische Betreuung trägt den speziellen Erfordernissen des jeweiligen Betriebs Rechnung, wie sie zum Beispiel aus seiner Art und Größe hervorgehen. Im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung werden zum Beispiel die arbeitsmedizinischen Untersuchungen durchgeführt.

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Betriebe unter 10 Beschäftigten

Der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen.

Im Rahmen der Grundbetreuung unterstützen wir Sie bei Erstellung bzw. bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Die Grundbetreuung wird bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse und in regelmäßigen Abständen wiederholt.

Anlassbezogene Betreuung:

Der Unternehmer ist verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen.

Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt und / oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter anderem sein:

  • Durchführung von Untersuchungen
  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Arbeitsstoffe oder Gefahrstoffe
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die ASAM praevent GmbH unterstütz Sie bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 (DGUV V 2) in den Großräumen München, Augsburg und den Regionen Oberbayern und Schwaben. Sie haben Fragen über die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Unternehmen? Rufen Sie uns unverbindlich an (Telefon: 089 716 77 94-0) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir freuen uns, Sie unterstützen zu dürfen!

Ihr ASAM praevent Team,
Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb.

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