Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

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Jeder Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen (vgl. § ArbSchG). Die damit verbundene Veränderung in der Arbeitsgestaltung wirkt sich positiv auf Wohlbefinden, Gesundheit, Leistungsfähigkeit und –bereitschaft der Beschäftigten aus. Oftmals kommt es auch zu allgemeinen Verbesserungen in Abläufen und Prozessen. Damit schaffen Sie einen unternehmerischen Mehrwert!

Wir beraten und unterstützen Sie, um ein für Ihr Unternehmen passendes und umsetzbares Vorgehen zu finden. Unsere Standards:

  • gesetzeskonforme Durchführung
  • Umsetzung entsprechend Empfehlungen und Richtlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
  • Zuschnitt des Vorgehens auf betriebsspezifische Gegebenheiten und Möglichkeiten
  • Je nach Bedarf: ganzheitliche Begleitung von der Planung bis zur Maßnahmenumsetzung oder punktuelle Unterstützung bei einzelnen Prozessschritten
  • Einsatz geeigneter Verfahren (Befragungen, Experteninterviews, moderierte Workshops oder Gesprächsrunden) unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Themen (z.B. Desksharing, Arbeit im Home Office, Umgang mit Kunden)
  • umfangreiche Berichterstellung mit Maßnahmenempfehlungen
  • Unterstützung bei der Ableitung wirksamer Maßnahmen und bei der Maßnahmenumsetzung
  • Verzahnung mit bestehenden betrieblichen Prozessen und Instrumenten (z.B. Betriebliches Gesundheitsmanagement, Personal- und Führungskräfteentwicklung, Mitarbeiterumfragen)
  • fachkundige Durchführung auf Basis aktueller arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und methodischer Kompetenzen
  • Umsetzung auch auf digitalem Weg

Von unseren langjährigen Erfahrungen mit unterschiedlichsten Vorgehensweisen und in verschiedensten Branchen können Sie profitieren! Gerne nennen wir Ihnen Referenzen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Sprechen Sie uns an. Wir lassen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen zukommen.

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