Benennung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften im Rahmen des Unternehmermodells
Die sogenannte alternative bedarfsorientierte Betreuung (= Unternehmermodell) gilt für Betriebe, die die erforderlichen berufsgenossenschaftlichen Voraussetzungen nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 erfüllen und die entsprechende Bestätigung der zuständigen Berufsgenossenschaft erworben haben. Die Vorgaben sind je nach Berufsgenossenschaft unterschiedlich und hängen in der Regel von der Zahl der Beschäftigten ab. Die meisten Berufsgenossenschaften fordern als Voraussetzung zum Antrag die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung.
BGW - Mitgliedsbetriebe: Als Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bieten wir neben der Regelbetreuung (auch für Kleinbetriebe) ebenfalls die alternative bedarfsorientierte Betreuung und die Unternehmerschulung an. Ziel der Schulung ist es, die Verantwortlichen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes über die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Aufgaben und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren. Hier können Sie sich für die Schulung anmelden:
Im Unternehmermodell entscheidet der Unternehmer auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, von Fall zu Fall, über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Diese bedarfsorientierte Betreuung erfolgt durch den Betriebsarzt oder die Sicherheitsfachkraft nach gesonderter Beauftragung durch den Unternehmer.
Die DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 sieht jedoch vor, dass die Beschäftigten über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, auch im Rahmen des Unternehmermodells, informiert werden müssen. Diese besteht nun aus einem bedarfsorientierten Ansatz. Der Unternehmer hat lediglich einen Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft für seinen Betrieb zu benennen (und nicht mehr zu bestellen), damit die Beschäftigten wissen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit, bei Bedarf, anzusprechen ist. Durch die Benennung erfüllt der Unternehmer seine lnformationspflicht gegenüber den Beschäftigten.
Die ASAM praevent GmbH unterstützt Sie gerne bei der Benennung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften. Fordern Sie bei uns ein Angebot an!
Ihr ASAM praevent Team
Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb.